
Schadstoffgeprüft
Tests bestätigen: Die BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze ist eine rundum saubere Sache.
Nacht für Nacht hat man für mehrere Stunden engen Körperkontakt mit der Matratze. Bei Seiten- oder gar Bauchschläfern wird oft durch das Material geatmet. Daher ist es bei Artikeln für den Schlaf generell überaus wichtig, dass sie besonders verträglich sind und keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten. Alle BODYGUARD® Produkte sind Oeko-Tex® Standard 100 zertifiziert. Zudem testete Stiftung Warentest unsere BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze in der Kategorie „Gesundheit und Umwelt“ mit der Gesamtnote 2,2 („test“ 10/2018 – getestet: 90 x 200 cm, mittelfest) als gut. Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze (90 x 200 cm, mittelfest).
BODYGUARD® – eine saubere Sache
Die Kategorie „Gesundheit und Umwelt“ macht im Matratzentest der Stiftung Warentest 10 % der Gesamtnote aus. Bewertet werden darin alle Matratzen nach vier Kriterien: Zum ersten wird geprüft, ob flüchtige organische Verbindungen an die Raumluft abgegeben werden, weiterhin, ob ein bleibender Produktgeruch besteht, dann ob Matratzen Schadstoffgrenzen in gesundheitsbedenklicher Menge überschreiten, und letztendlich, wie es um die Entsorgung des Produkts steht. In den Unterkategorien „Raumluftbelastung“, „Schadstoffe“ und „Entsorgung“ wurde die BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze jeweils als sehr gut getestet.
1. Raumluftbelastung

In der Kategorie Raumluftbelastung wird getestet, ob die Matratze ungesunde oder gar gesundheitsschädliche Stoffe ausdünstet und diese an die Raumluft abgibt. Dazu finden drei Messungen statt: Zuerst wird noch in der verpackten Matratze eine Messung von flüchtigen organischen Verbindungen vorgenommen. Bereits hier zeigten sich keine Auffälligkeiten. In den anschließenden Messungen jeweils 24 Stunden und 28 Tage nach dem Auspacken wurden natürlich ebenfalls keine gesundheitsbelastenden organischen Verbindungen an die Raumluft abgegeben oder gar nachgewiesen.
Das Qualitätsurteil der Stiftung Warentest:
„sehr gut“ („test“ 10/2018)
2. Geruch

In diesem Schritt ermitteln acht unabhängige Prüfpersonen die Geruchsbelästigung. Zunächst 24 Stunden nach Entfernen der Verpackung und anschließend noch einmal nach 28-tägigem Lüften. Wie die meisten Matratzen kann auch die BODYGUARD® nach dem Auspacken zunächst einen gesundheitlich unbedenklichen Neugeruch aufweisen. Dieser verflüchtigt sich jedoch bald und ist im zweiten Testdurchgang nicht mehr feststellbar.
Das Qualitätsurteil der Stiftung Warentest:
„befriedigend“ („test“ 10/2018)
3. Schadstoffe

Hierbei handelt es sich um einen umfassenden Materialtest, bei dem alle Bestandteile der getesteten Matratze, also sowohl Bezug als auch Feinpolster und Matratzenkern, auf schwerflüchtige Verbindungen überprüft werden. In der BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze konnten bei aufwändigen chemischen Testreihen im Labor weder Pestizid-Rückstände, Weichmacher, flammhemmende Zusätze, Organozinnverbindungen noch andere halogenorganische Verbindungen festgestellt werden. Die BODYGUARD® überschreitet keine zulässigen Schadstoffgrenzen, ist sauber und unbedenklich für die Gesundheit der Verbraucher.
Das Qualitätsurteil der Stiftung Warentest:
„sehr gut“ („test“ 10/2018)
4. Entsorgung

Im Unterpunkt „Entsorgung“ des Umwelttests überprüft Stiftung Warentest die Trennbarkeit der Materialien, aus denen die getesteten Produkte hergestellt wurden. Die Kernfrage dieser Rubrik ist: Lassen sich die verschiedenen Bestandteile einer Matratze wieder problemlos den einzelnen Wertstoffzyklen zuführen? Das Ergebnis weist die BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze als ein sehr gut recycelbares Produkt aus. Alle Komponenten können ganz einfach getrennt und wiederverwertet werden, beziehungsweise können deren Ausgangsmaterialien zu Sekundärrohstoffen weiterverarbeitet werden.
Das Qualitätsurteil der Stiftung Warentest:
„sehr gut“ („test“ 10/2018)
Die BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze bestätigt ihre Qualität auch in der Kategorie „Gesundheit und Umwelt“.
Umweltzertifizierungen nach höchsten Qualitätskriterien
Die Gesundheit unserer Kunden liegt uns am Herzen, daher lassen wir unsere BODYGUARD® Produkte auf gesundheitliche Unbedenklichkeit prüfen. Alle BODYGUARD® Produkte sind Oeko-Tex® Standard 100 in der Produktklasse I zertifiziert. Zusätzlich bescheinigt die Bundesanstalt für Materialforschung der BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze die Einhaltung strengster Raumluftkriterien.
Raumluftbelastung

In der Kategorie Raumluftbelastung wird getestet, ob die Matratze ungesunde oder gar gesundheitsschädliche Stoffe ausdünstet und diese an die Raumluft abgibt. Dazu finden drei Messungen statt: Zuerst wird noch in der verpackten Matratze eine Messung von flüchtigen organischen Verbindungen vorgenommen. Bereits hier zeigten sich keine Auffälligkeiten. In den anschließenden Messungen jeweils 24 Stunden und 28 Tage nach dem Auspacken wurden natürlich ebenfalls keine gesundheitsbelastenden organischen Verbindungen an die Raumluft abgegeben oder gar nachgewiesen.
Das Qualitätsurteil der Stiftung Warentest:
„sehr gut“ („test“ 10/2018)
Geruch

In diesem Schritt ermitteln acht unabhängige Prüfpersonen die Geruchsbelästigung. Zunächst 24 Stunden nach Entfernen der Verpackung und anschließend noch einmal nach 28-tägigem Lüften. Wie die meisten Matratzen kann auch die BODYGUARD® nach dem Auspacken zunächst einen gesundheitlich unbedenklichen Neugeruch aufweisen. Dieser verflüchtigt sich jedoch bald und ist im zweiten Testdurchgang nicht mehr feststellbar.
Das Qualitätsurteil der Stiftung Warentest:
„befriedigend“ („test“ 10/2018)
Mit einem Artikel aus der BODYGUARD® Produktreihe entscheiden Sie sich nicht nur für ein gesundheitlich und ökologisch unbedenkliches Qualitätsprodukt, unsere BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze, das Stützkissen Plus und der Lattenrost bieten Ihnen zudem auch besten Liegekomfort und herausragende Ergonomie.