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Textilkennzeichnungsgesetz: Wissen, was drin ist

Illustration: Eine Lupe, in der ein Paragraphenzeichen zu sehen ist, zeigt auf einen Stapel zusammengelegter Wäsche und symbolisiert so das Textilkennzeichnungsgesetz.

Egal ob Kleidung oder Bettwäsche – mit dem Textilkennzeichnungsgesetz können sich Verbraucher über die genaue Zusammensetzung von Textilprodukten informieren. Dieses Gesetz schreibt vor, dass jedes hierzulande verkaufte Textilerzeugnis gekennzeichnet werden muss. Die Textilkennzeichnung erfolgt meist in Form eines Etiketts am Produkt selbst und gibt Auskunft über die verarbeiteten Fasern. Diese eingenähten Etiketten kennt vermutlich jeder, denn darauf finden sich in der Regel auch die Wäschezeichen. Während die Angabe von Waschhinweisen freiwillig ist, kommen Hersteller nicht um die genaue Angabe der Faserzusammensetzung herum.

Textilkennzeichnungsgesetz vs. Textilkennzeichnungsverordnung

Am 08.05.2012 wurde die europäische Textilkennzeichnungsverordnung erlassen. Sie hat das bereits seit 1969 bestehende deutsche Textilkennzeichnungsgesetz abgelöst und brachte einige Veränderungen mit sich. Grundsätzlich bedarf es keines länderspezifischen Gesetzes, wenn es eine EU-Verordnung gibt, da diese auch auf nationaler Ebene gilt. Weil die Textilkennzeichnungsverordnung der EU jedoch nicht regelt, welche Behörden die vorgesehenen Kontrollen durchführen und etwaige Bußgelder vollstrecken, gibt es zusätzlich das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz.

Foto: Ein Richterhammer vor einer Europaflagge symbolisiert die Textilkennzeichnungsverordnung der EU.

In einigen Punkten ist die Textilkennzeichnungsverordnung der EU strenger als das alte, bis 2012 geltende Textilkennzeichnungsgesetz der Bundesrepublik. So müssen nun alle verwendeten Fasern aufgeführt werden, zuvor genügte es, nur die Fasern zu nennen, die mindestens 85 % des Nettotextilgewichts ausmachen. In manchen Punkten haben sich die Vorschriften allerdings gelockert: Maßgeschneiderte Textilerzeugnisse von selbstständigen Schneidern müssen nicht mehr gekennzeichnet werden.

Was gekennzeichnet werden muss

Alle in der Europäischen Union verkauften Textilerzeugnisse, ganz gleich in welchem Verarbeitungszustand, müssen gekennzeichnet werden. Gleichgestellt sind alle Erzeugnisse, die einen Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80 % aufweisen. Das betrifft insbesondere auch Bezugsmaterialien für Möbel, Regen- und Sonnenschirme, die Nutzschicht von Fußbodenbelägen, Matratzenbezüge und die Bezüge von Campingartikeln. Hierbei gilt die 80-Prozent-Regel nur für den Bezugsstoff selbst, nicht für das gesamte Produkt.

Foto: Zwei Hände durchforsten auf einem Bügel hängende T-Shirts an einer Kleiderstange; es geht um das Textilkennzeichnungsgesetz.

Alle Textil- und Textilmischerzeugnisse, die nicht unter die Verordnung fallen, müssen nicht unbedingt gekennzeichnet werden. Eine Lederhose etwa gilt demnach nicht als kennzeichnungspflichtiges Textilerzeugnis, weil Leder keine Textilfaser ist und darin verarbeitete Stoffelemente üblicherweise weniger als 80 % des Gesamtgewichtes ausmachen. Entscheidet sich der Hersteller der Lederhose aber für eine Textilkennzeichnung, so muss diese dennoch nach den Richtlinien der Textilkennzeichnungsverordnung erfolgen.

Wie gekennzeichnet werden muss

Die Textilkennzeichnung muss direkt auf dem Textilerzeugnis oder mit Hilfe eines Etiketts an dem Textilerzeugnis angebracht werden. Es dürfen ausschließlich die Textilbezeichnungen der EU, zu finden in Anhang I der Textilkennzeichnungsverordnung, verwendet werden. Handelsnamen wie Fleece sind also nicht erlaubt, korrekt wäre in diesem Fall die Bezeichnung Polyester. Bei Textilmischerzeugnissen muss die genaue Zusammensetzung in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Zum Beispiel: 60 % Baumwolle, 40 % Polyester. Handelt es sich um ein reines Textilerzeugnis, sind neben der prozentualen Angabe (100 %) auch die Begriffe „rein“ oder „ganz“ erlaubt.

Foto: Die Textilkennzeichnung eines Geschirrtuchs in Nahaufnahme. Darauf zu lesen: 100 % Baumwolle.

Was bedeutet das Textilkennzeichnungsgesetz für Verbraucher?

Das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz beziehungsweise die europäische Textilkennzeichnungsverordnung ist für Verbraucher kompliziert. Wirklich auseinandersetzen müssen sich damit nur Hersteller, die ihre Ware in der EU verkaufen oder Händler, die Ware zum Verkauf in die EU importieren. Verbraucher profitieren von der EU-weiten Textilkennzeichnungsverordnung. Ganz gleich wo in Europa man als Endkunde Textilien erwirbt, es lässt sich – bis auf wenige Ausnahmen – immer nachvollziehen, welche Textilfasern darin enthalten sind. Einheitliche und von der EU vorgegebene Textilbezeichnungen verhindern, dass Verbraucher durch Handelsnamen wie Fleece getäuscht werden. Die Textilkennzeichnungsverordnung der Europäischen Union schützt den Verbraucher, weil sie den Textilmarkt transparenter macht.

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