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Pflegebett: kaufen oder beantragen?

Foto: Eine Person in medizinischer Arbeitskleidung richtet das Bettzeug auf einem Pflegebett her.

Ein Pflegebett kann eine große Hilfe im Alltag sein – sowohl für Menschen mit körperlichen Einschränkungen als auch für Pflegekräfte. Egal ob in Einrichtungen oder als Pflegebetten für zu Hause, die Systeme müssen individuell an die Bedürfnisse der betroffenen Personen angepasst werden. Denn die Anforderungen an das Bett können sehr unterschiedlich sein. Sie können ein Pflegebett kaufen, Sie können aber auch ein Pflegebett beantragen. Die Kosten übernehmen in Deutschland größtenteils die Kranken- und Pflegekassen, wenn dies durch medizinische Fachkräfte oder den Pflegegrad gerechtfertigt wird.

Was ist ein Pflegebett?

Unter einem Pflegebett versteht man ein in vielerlei Hinsicht verstellbares Bettgestell samt Matratze. Es unterscheidet sich von einem Seniorenbett vor allem dadurch, dass es mehr Funktionen bietet. Diese richten sich vorrangig an Personen, die viel Zeit im Bett verbringen müssen oder bei Verwendung eines herkömmlichen Bettgestells Schwierigkeiten hätten – zum Beispiel beim Ein- und Ausstieg. Die vielfältigen Verstellmöglichkeiten der Liegefläche werden häufig durch Rollen ergänzt, mit denen sich das gesamte Bettgestell relativ leicht verschieben lässt. Die hohen Ansprüche an die Funktionalität bestimmen auch das Aussehen, das sich am ehesten mit einem Krankenhausbett vergleichen lässt. Inzwischen gibt es auch Designkonzepte, die gewöhnlichen Möbeln ähneln.

Foto: Ein modernes Pflegebett, an dem zwei Bedienelemente mit vielen Verstellmöglichkeiten angebracht sind.

Pflegebett oder Krankenbett?

Pflegebett und Krankenbett unterscheiden sich rein technisch nicht voneinander. Mit den beiden Begriffen wird der Zuständigkeitsbereich definiert. Für ein Krankenbett bedarf es keinem Pflegegrad und es wird von der Krankenkasse finanziert. Für Pflegebetten sind die Pflegekassen verantwortlich. Die Genehmigung eines Pflegebettes geht häufig mit der Feststellung eines Pflegegrades einher.

Krankenbett bzw. Pflegebett beantragen

Der Bedarf für ein Krankenbett wird zunächst durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Wurde ein Krankenbett verschrieben, kommt die Krankenkasse für einen Großteil der Kosten auf. Betroffene Personen müssen 10 % des Gesamtpreises, jedoch nur maximal 10 Euro als Zuzahlung über die Krankenkasse leisten. Häufig ist ein Krankenbett für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen und wird geliehen, muss also nach Ende des Bedarfs wieder zurückgegeben werden.

Die Verordnung eines Pflegebettes muss nicht mehr zwingend über ärztliches Fachpersonal erfolgen, seit 2017 kann auch der Medizinische Dienst (MD) im Zuge einer Begutachtung die Notwendigkeit dafür empfehlen. Dann ist die Pflegekasse für die Finanzierung zuständig. Auch hier müssen 10 % des Gesamtpreises, allerdings bis zu 25 Euro als Zuzahlung an die Pflegekassen geleistet werden. Für Privatversicherte ist ein eigener medizinischer Dienst namens Medicproof zuständig.

Foto: Die Hände zweier sich gegenübersitzenden Personen; eine Person trägt Stethoskop und hält einen Kugelschreiber in der Hand.

Gut zu wissen: Auch Pflegebetten und sämtliches Zubehör werden den Betroffenen nur zur Verfügung gestellt, gehen also selbst bei langjährigem Bedarf nicht in deren Besitz über. Es ist auch üblich, dass Sie ein gebrauchtes Pflegebett bekommen. Das betrifft aber allein das Bettgestell, Matratzen und Vergleichbares können als Hygieneprodukte nicht weiterverwendet werden.

Pflegebett kaufen

Während Krankenbetten für die temporäre Nutzung vorgesehen sind, wird ein Pflegebett meist für einen unbestimmten Zeitraum gebraucht. Der medizinische Dienst kann Empfehlungen für bestimmte Spezifikationen sowie für Zubehör wie etwa Antidekubitusmatratzen und Ähnliches geben. Was Design und Komfortfunktionen angeht, sind Sie aber auf das angewiesen, was die Pflegekassen zur Verfügung stellen. Um mehr Entscheidungen selbst treffen zu können, wollen viele ihr Pflegebett kaufen.

Das kann neben Ansprüchen an die Optik und Ausstattung des Bettes auch ganz pragmatische Gründe haben. So richten sich über die Kassen finanzierte Pflegebetten nur an eine Person. Gerade Paare wollen sich aber auch dann ein Bett teilen, wenn einer von beiden auf ein Pflegebett angewiesen ist. Dann können ein Pflege-Doppelbett oder Modelle, die sich verbinden lassen, die Lösung sein. Auch berichten manche Betroffene, dass ihnen trotz Bedarfs einer bestimmten Ausstattung diese nicht von den Kassen genehmigt wird. Einige sehen sich allein deshalb gezwungen, ihr Pflegebett kaufen zu müssen.

Foto: In einem hellen Zimmer steht Pflegebett, Stuhl, Tisch, Kommode, Kühlschrank und Zimmerpflanzen.

Wer ein Pflegebett kaufen will, muss mit Anschaffungskosten von ungefähr 500 bis 3000 Euro rechnen – bei vielen oder speziellen Ausstattungswünschen sogar mit deutlich mehr. Über bestimmte Sanitätshäuser können Sie außerdem auch ein Pflegebett mieten. Ein Pflegebett gebraucht zu kaufen, ist zwar ebenfalls möglich, bedenken Sie hierbei aber, dass Reparaturen und Wartungsarbeiten möglicherweise weitere Kosten verursachen. Mit einem Pflegegrad ist es außerdem möglich, einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro für eine Verbesserung des Wohnumfeldes zu beantragen. Damit könnte der Kauf eines Pflegebettes auch über die Pflegekassen teilfinanziert werden.

Welche Arten von Pflegebetten gibt es?

Das klassische Pflegebett ist mit mehreren elektrischen Motoren ausgestattet. Sie ermöglichen, das Bett in verschiedenste Liege-, Sitz- und teils sogar Stehpositionen zu bringen. Die Höhenverstellbarkeit der Liegefläche gehört in der Regel zur Standardausrüstung. Sie erleichtert das Ein- und Aussteigen sowie die Arbeit von Pflegekräften.

Foto: Das elektronische Bedienelement von einem Pflegebett; darauf befinden sich verschiedenste Knöpfe für unterschiedliche Sitz- und Liegepositionen.

Niederflurbetten für die Pflege

Besonders niedrige Betten, genannt Niederflurbetten, kommen auch in der Pflege zum Einsatz. Damit soll das Verletzungsrisiko bei Menschen mit Bettflucht reduziert werden. Vor allem wer von Demenz oder Alzheimer betroffen ist, verlässt nachts häufig unvorhergesehen das Bett. Grund dafür ist das gestörte Zeitgefühl, das den Schlaf-wach-Rhythmus durcheinanderbringt. In extremen Fällen werden betroffene Personen am Bett fixiert, was aber selbst bei einer vorherigen Einwilligung rechtlich heikel sein kann. Ein Niederflurbett kann ganz ohne Fixieren das Verletzungsrisiko reduzieren – zumindest beim Verlassen des Bettes.

Aufstehbett: Pflegebett mit Aufstehhilfe

Bei einem Pflegebett mit Aufstehhilfe kann die Liegefläche so verstellt werden, dass man zunächst in eine aufrechte Sitzposition gebracht wird. Wie in einem Sessel sitzend wird man dann entweder zur Seite gedreht oder über eine Schiene zum Fußende hin befördert, um von dort langsam mit den Füßen voraus auf dem Boden abgesetzt zu werden. Diese Aufstehbetten ermöglichen es Menschen mit entsprechenden körperlichen Einschränkungen, selbstständig aufzustehen und sich wieder hinzulegen.

Foto: Ein Pflegebett mit aufgerichtetem Kopfteil; daneben steht ein Nachtkasten, auf dem ein Wasserglas mit Strohhalm steht.

Stehbett: Stehen ohne aufzustehen

Stehbetten richten sich an Personen, die nicht ohne fremde Hilfe stehen können. Damit sie sich nicht wundliegen (Dekubitus), werden sie auf der Liegefläche fixiert, woraufhin die Liegefläche des Stehbetts in eine vollkommen aufrechte Position gebracht werden kann. Es gibt sowohl Pflegebetten, die als Stehbett fungieren, als auch spezielle Liegen, die denselben Zweck erfüllen, sich aber nicht zum Schlafen eignen.

Seitenlagerungsbett: Pflegebett gegen Dekubitus

Ein weiteres Pflegebett, das gezielt dem Wundliegen (Dekubitus) entgegenwirken soll, ist das Seitenlagerungsbett. Bettlägerige oder größtenteils bettlägerige Menschen können auf der beweglichen Liegefläche immer wieder in eine andere Liegeposition gebracht werden, um den Druck besser auf die verschiedenen Körperteile zu verteilen.

Weitere Arten von Pflegebetten

Besonders große wie auch besonders kleine Menschen benötigen unter Umständen ein besonderes Pflegebett. Wer deutlich größer als 190 cm ist, braucht wahrscheinlich ein Pflegebett in Überlänge. Für Kinder stehen verschiedene Kinderpflegebetten zur Auswahl. Aber auch kleine Erwachsene sind möglicherweise auf ein Pflegebett angewiesen, dessen Funktionen auf eine geringere Körpergröße ausgerichtet sind. Muss das Pflegebett viel Gewicht aushalten, wird man unter dem Begriff Schwerlastbett fündig. Auch smarte Pflegebetten, die beispielsweise automatisch die Liegeposition verändern oder mittels Sensoren den Pflegekräften aus der Ferne anzeigen, ob sich jemand im Bett befindet, sind heutzutage verbreitet.

Foto: Ein Kind sitzt in einem Bett mit aufgerichteten Kopfteil und Bettgitter.

Pflegematratze: nicht immer notwendig

Pflegematratzen werden meist in drei Kategorien aufgeteilt: Antidekubitusmatratzen, Inkontinenzmatratzen und Demenzmatratzen. Eine spezielle Pflegematratze ist aber nicht immer notwendig. Manchmal genügt eine herkömmliche ergonomische Matratze. Einziger Anspruch bei Pflegebetten: Die Matratze sollte flexibel sein, sich also für verstellbare Lattenroste eignen. Das trifft selten auf Federkernmatratzen, aber fast immer auf Latex- und Schaumstoffmatratzen zu. Vorteil einer modernen Schaumstoffmatratze wie der BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze ist, dass sie relativ leicht, dadurch leichter zu handhaben und somit auch leichter zu reinigen ist. Ein abnehmbarer und waschbarer Matratzenbezug sorgt auch im Pflegebett für Sauberkeit.

Foto: Die BODYGUARD® Anti-Kartell-Matratze mit den charakteristischen Wendegriffen mit dem BODYGUARD®-Logo.

Demenzmatratze

Demenzmatratzen sollen durch ein besonders angepasstes, aber auch festes Liegegefühl den nächtlichen Aufstehdrang reduzieren. Die Argumentation, warum die Demenzmatratze betroffene Personen und Pflegekräfte entlasten soll, unterscheidet sich von Hersteller zu Hersteller. Das ist nicht immer nachvollziehbar, wissenschaftlich belegt auch nicht. Eine gute Matratze bei Demenz ist dennoch wertvoll: die betroffenen Personen leiden oft zusätzlich unter Schlafstörungen. Schlechter Schlaf kann zudem die Symptome der Demenz verstärken und den Krankheitsverlauf beschleunigen. Schlaf und Gehirngesundheit bedingen sich gegenseitig. Eine Matratze, die das allgemeine Wohlbefinden steigert, begleitet nicht nur durch die Krankheit, sondern kann im besten Fall sogar präventiv einer Demenz vorbeugen.

Inkontinenzmatratze

Bei der Inkontinenzmatratze ist der Nutzen dagegen eindeutig. Eine wasserdichte Schicht auf der Liegefläche verhindert, dass Flüssigkeiten zur Matratze durchdringen. Diese Schicht kann entweder separat oder mit dem Matratzenbezug abgenommen und gereinigt werden. Alternativ gibt es auch Inkontinenzauflagen, mit denen herkömmliche Matratzen zur Inkontinenzmatratze umfunktioniert werden können.

Foto: Zwei Hände ziehen die Befestigungsschlaufe einer Matratzenauflage über die Ecke einer Matratze.

Antidekubitusmatratze

Antidekubitusmatratzen können sich zum Teil stark von herkömmlichen Matratzen unterscheiden: einfachere Schaumstoffmatratzen mit würfelförmiger Oberflächenstruktur, die den Druck besser verteilen soll, eher weniger – Wechseldruckmatratzen oder Systeme mit Micro-Stimulation dagegen sehr. Im Inneren einer Wechseldruckmatratze befinden sich Luftkammern, die durch eine elektrische Pumpe abwechselnd gefüllt oder entleert werden, um die Druckverteilung automatisch zu verändern. Eine Antidekubitusmatratze mit Micro-Stimulation verfügt dagegen über einen computergesteuerten Lattenrost, der Bewegungen auf der Matratze erkennt und eine verstärkte Rückkopplung erzeugt, wodurch selbst minimale Bewegungen zu einer veränderten Druckverteilung führen können.

Wird ein Pflegebett von der Krankenkasse bezahlt?

Die Kosten für die Bereitstellung eines Pflegebetts kann von den Kassen übernommen werden. Für ein Pflegebett ist allerdings die Pflegekasse zuständig. Die Krankenkasse kann dagegen nur ein Krankenbett zur Verfügung stellen. Das unterscheidet sich rein technisch nicht von einem Pflegebett, ist aber in der Regel nur für die temporäre Nutzung vorgesehen.

Was kostet ein Pflegebett für Zuhause?

Wer ein Pflegebett kaufen will, muss mit Kosten von ungefähr 500 bis 3000 Euro rechnen. Bei Feststellung eines Pflegegrads kann man auch ein Pflegebett beantragen. Dann stellt die Pflegekasse ein Modell zur Verfügung. Auch eine Teilfinanzierung durch eine Bezuschussung der Kassen ist möglich.

Wann hat man Anspruch auf ein Pflegebett?

Der Anspruch auf ein Pflegebett geht in der Regel mit der Feststellung eines Pflegegrads einher. Inzwischen muss dies nicht unbedingt durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden, auch der Medizinische Dienst (MD) kann die Empfehlung aussprechen.

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